Wir kümmern uns um Ihre Immobilie- alles aus einer Hand!

Wir haben uns auf die Mietverwaltung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Objekten jeglicher Größe in Verden, Bremen und Umgebung spezialisiert. Die Verwaltung einer vermieteten Immobilie wird von vielen Wohnungs- und Immobilieneigentümern gerne abgegeben. Die Mietverwaltung erfordert mitunter viel Sachverstand und ist zeitaufwendig und mühevoll– gerade dann, wenn man mit der Verwaltung nicht vertraut ist. 

Sämtliche Aufgaben, die im täglichen Betrieb der Mietverwaltung anfallen, nehmen wir Ihnen gerne ab. Von der Hausreinigung und –Instandsetzung über die Wartung jeglicher technischer Anlagen bis hin zur Planung, Ausführung und Überwachung von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie natürlich die jährliche Betriebs-und Heizkostenabrechnung. 
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne und finden eine passende Lösung für Sie!
Bei der Mietverwaltung handelt es sich um eine Hausverwaltung für Miethäuser. Der Hausverwalter übernimmt unter anderem die Vermietung und sorgt für einen regelmäßigen Zahlungseingang. Der Hausverwalter erledigt den gesamten Schriftverkehr mit den Mietern. Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot, ausgerichtet auf Ihre Bedürfnisse. Zu unserem Leistungsumfang gehören unter anderem:

  • Der Abschluß und die Kündigung von Mietverträgen, komplette Organisation der Neuvermietung: Bonitätsprüfung des Mieters, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
  • Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
  • Die Buchungen/Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen bis Mahnstufe II. Die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen. Gleiches gilt für Kündigungsprozesse.
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
  • Abschluss von Wartungs- und Dienstleistungsverträgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
     

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